Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käsehage & Lauterhahn CRM-Beratung GmbH
§1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als “Klienten” bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen:
- Telefonisch
- Postalisch
- per Fax
- per E-Mail
Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.
2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Für Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bedarf es der Zustimmung und schriftlichen Festlegung von beiden Parteien. Diese werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
§3 Preise
In den genannten Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % nicht enthalten.
§4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde und sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Neben- oder Zusatzleistungen, die gesondert entlohnt werden.
4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.
4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
§5 Lieferfristen und Termine
5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§6 Mitwirkungspflicht des Klienten
6.1 Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen, Materialien, sowie technische und räumliche Ressourcen zur Verfügung. Wenn für die Erbringung einer Leistung die Mitarbeit des Klienten notwendig ist, so sorgt der Klient dafür, dass die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
6.2 Sofern es durch die nicht ausreichende Mitwirkung des Klienten zu einer Gefährdung der genannten Lieferfristen und Termine kommt, so geht diese zu Lasten des Klienten. Für diesen Fall sind gemeinsam neue Lieferfristen und Termine zu bestimmen.
§7 Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.
§8 Haftung
8.1 Die Beratungsfirma haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Beratungsfirma ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Beratungsfirma in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§9 Mängelrüge
9.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
9.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten bestätigt werden.
9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
§10 Kündigung
Ist der Beratungsvertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, kann er von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Klient seiner Mitwirkungspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§12 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§13 Individualabreden
Alle Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die vertragliche Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Hannover.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten, Lieferanten, Mitarbeiter oder sonstigen Personen bzw. Unternehmen ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Hannover örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Aktuelles
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Die Aufgaben der Marketing-Manager werden immer komplexer. Märkte sind fragmentiert und gleichzeitig sind die Kunden untereinander eng „verdrahtet“. Den Kunden stehen vielfältige Informationsmöglichkeiten zur Verfügung und die Ansprüche steigen. Dabei wird der Einfluss durch Marketing- und Vertriebsmaßnahmen auf die Kaufentscheidungen geringer. Von Seiten des Vertriebs wächst der Druck, die Quantität und Qualität der vom Marketing ermittelten Leads zu steigern. Im Wettbewerb um den Kunden kommt es schließlich darauf an, die knappen Marketing-Ressourcen richtig einzusetzen.
Auf welcher Basis also können robuste Entscheidungen im Marketing getroffen werden, wie können Kunden-Potenziale mit den richtigen Maßnahmen gehoben werden?
Anything else? xRM: bekannte Weisheiten in neuen Beziehungsnetzen
Der Begriff xRM bezeichnet das Extended oder Any Relationship Management und soll insofern eine Modifikation des CRM darstellen, indem es als Unternehmensstrategie innerhalb der vernetzten Welt alle, also x Beziehungen erfasst, analysiert und steuert. Damit sind nicht nur die Kundenbeziehungen, sondern auch der Umgang mit der Presse, den Partnern und Lieferanten, der Forschung, den Wettbewerbern und nicht zuletzt mit den Mitarbeitern gemeint.
